Swiss Passport

Frage 193 von 350 · Altersvorsorge

Wann kann jemand sogenannte Ergänzungsleistungen beziehen?

Richtige Antwort: C

  1. AWenn man eine Lehrstelle in einem Betrieb hat.
  2. BWenn man den Mindestlohn nicht erreicht.
  3. CWenn man trotz IV- oder AHV-Rente das Existenzminimum nicht erreicht.
  4. DWenn man arbeitslos ist.

Warum

Ergänzungsleistungen gibt es, wenn AHV- oder IV-Rente nicht für das Existenzminimum reichen. Sie ergänzen die Rente.

Häufige Fehler

B: Wenn man den Mindestlohn nicht erreicht.
Einen tiefen Lohn gleichen die EL nicht aus. Sie gibt es vor allem zusätzlich zu einer AHV- oder IV-Rente.
D: Wenn man arbeitslos ist.
Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Arbeitslosenversicherung, nicht die Ergänzungsleistungen.

Thema

AHV, IV und Ergänzungsleistungen

Die AHV ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz. AHV heisst Alters- und Hinterlassenenversicherung. Sie zahlt eine Rente im Alter. Sie zahlt auch den Hinterlassenen: Das sind Witwen, Witwer und Waisen, wenn jemand stirbt. Die AHV ist obligatorisch für alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten.

Leben in der Schweiz · Altersvorsorge

Quellen

Offizielle Frage des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.