Frage 193 von 350 · Altersvorsorge
Wann kann jemand sogenannte Ergänzungsleistungen beziehen?
Richtige Antwort: C
Warum
Ergänzungsleistungen gibt es, wenn AHV- oder IV-Rente nicht für das Existenzminimum reichen. Sie ergänzen die Rente.
Häufige Fehler
- B: Wenn man den Mindestlohn nicht erreicht.
- Einen tiefen Lohn gleichen die EL nicht aus. Sie gibt es vor allem zusätzlich zu einer AHV- oder IV-Rente.
- D: Wenn man arbeitslos ist.
- Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Arbeitslosenversicherung, nicht die Ergänzungsleistungen.
Thema
AHV, IV und Ergänzungsleistungen
Die AHV ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz. AHV heisst Alters- und Hinterlassenenversicherung. Sie zahlt eine Rente im Alter. Sie zahlt auch den Hinterlassenen: Das sind Witwen, Witwer und Waisen, wenn jemand stirbt. Die AHV ist obligatorisch für alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten.
Leben in der Schweiz · Altersvorsorge
Quellen
Offizielle Frage des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.