Mitbestimmen: Rechte und Pflichten · Parteien, Verbände und Medien
Zeitungen und Redaktionen
Thema
In der Schweiz gilt die Medienfreiheit. Sie steht in der Bundesverfassung, und Zensur ist verboten. Der Staat darf nicht bestimmen, was in einer Zeitung, im Radio oder im Fernsehen kommt. Freie Medien sind wichtig für die Demokratie. Sie informieren zum Beispiel über Abstimmungen und kontrollieren die Mächtigen.
Was in einer Zeitung erscheint, entscheidet die Redaktion. Die Redaktion ist das Team von Journalistinnen und Journalisten einer Zeitung. Eine Medienpolizei oder eine staatliche Stelle, die Artikel auswählt, gibt es nicht. Die Journalisten müssen sich aber an die Gesetze halten, zum Beispiel beim Schutz der Privatsphäre.
Es gibt Tageszeitungen und Wochenzeitungen. Tageszeitungen erscheinen fast jeden Tag, zum Beispiel der Tages-Anzeiger, die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) oder der Blick. Wochenzeitungen erscheinen nur einmal pro Woche. Ein Beispiel ist die SonntagsZeitung: Sie erscheint jeden Sonntag, also einmal pro Woche.
Eselsbrücke: Der Name verrät es: Die «Sonntags»Zeitung kommt nur am Sonntag, also einmal pro Woche.
Wichtige Begriffe
- Redaktion
- Das Team einer Zeitung, das entscheidet, welche Artikel erscheinen.
- Medienfreiheit
- Zeitungen, Radio und Fernsehen dürfen frei berichten, ohne Zensur durch den Staat.
- Wochenzeitung
- Eine Zeitung, die einmal pro Woche erscheint.
Fragen zu diesem Thema
- Wer entscheidet, welche Artikel in der Zeitung veröffentlicht werden?Richtige Antwort: A, die Zeitungsredaktion
- Was ist eine Schweizer Wochenzeitung (erscheint 1x pro Woche)?Richtige Antwort: D, Sonntagszeitung