Leben in der Schweiz · Altersvorsorge
Die drei Säulen
Thema
Die Altersvorsorge in der Schweiz steht auf drei Säulen. Jede Säule hat eine eigene Aufgabe. Zusammen sollen sie dafür sorgen, dass man im Alter, bei Invalidität oder nach dem Tod eines Partners genug Geld zum Leben hat. Man nennt das auch Drei-Säulen-System.
Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge: die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) zusammen mit der IV (Invalidenversicherung). Sie ist für alle obligatorisch und soll den Grundbedarf decken. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, also die Pensionskasse. Arbeitnehmende und Arbeitgeber zahlen gemeinsam ein. Sie soll helfen, den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Hier spart man freiwillig selbst, zum Beispiel auf einem Konto der Säule 3a. Dafür gibt es Steuerabzüge. So hat man im Alter zusätzliches Geld. Das Geld auf dem Konto der Säule 3a kann man grundsätzlich erst ab 60 Jahren abheben. Wer nur AHV und Pensionskasse hat, muss im Alter oft mit weniger Geld leben als vorher.
Eselsbrücke: Staat, Stelle, selbst: 1. Säule vom Staat (AHV), 2. Säule über die Arbeitsstelle (Pensionskasse), 3. Säule spart man selbst.
Wichtige Begriffe
- Erste Säule
- Die staatliche Vorsorge mit AHV und IV, obligatorisch für alle.
- Zweite Säule
- Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse oder BVG genannt.
- Dritte Säule
- Die freiwillige private Vorsorge, zum Beispiel Säule 3a.
Fragen zu diesem Thema
- Was ist die erste Säule der Altersvorsorge?Richtige Antwort: D, die AHV (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)
- Was ist die zweite Säule der Altersvorsorge?Richtige Antwort: B, die Pensionskasse
- Was ist die dritte Säule der Altersvorsorge?Richtige Antwort: A, die private Vorsorge