Frage 131 von 350 · Steuern und Familienunterstützung
Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende mit Kindern haben Anspruch auf …
Richtige Antwort: C
Warum
Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende mit Kindern haben Anspruch auf Familienzulagen. Das sind Kinder- und Ausbildungszulagen.
Häufige Fehler
- D: Finanzhilfe.
- «Finanzhilfe» ist ein allgemeiner Begriff. Die gesetzliche Leistung für Kinder heisst Familienzulage.
Thema
Kinderzulagen und Steuerabzüge
Der Staat unterstützt Familien mit Kindern. Die wichtigste Hilfe sind die Familienzulagen. Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende haben Anspruch darauf, für jedes Kind. Auch Eltern ohne Erwerbsarbeit können sie erhalten. Das Geld kommt über den Arbeitgeber oder die Familienausgleichskasse. Man bekommt es jeden Monat zusammen mit dem Lohn.
Leben in der Schweiz · Steuern und Familienunterstützung
Quellen
Offizielle Frage des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.