Leben in der Schweiz · Steuern und Familienunterstützung
Kinderzulagen und Steuerabzüge
Thema
Der Staat unterstützt Familien mit Kindern. Die wichtigste Hilfe sind die Familienzulagen. Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende haben Anspruch darauf, für jedes Kind. Auch Eltern ohne Erwerbsarbeit können sie erhalten. Das Geld kommt über den Arbeitgeber oder die Familienausgleichskasse. Man bekommt es jeden Monat zusammen mit dem Lohn.
Es gibt zwei Arten: Die Kinderzulage gibt es bis 16 Jahre. Im Kanton Zürich beträgt sie 215 Franken pro Monat, ab 12 Jahren 268 Franken. Die Ausbildungszulage gibt es für Jugendliche in Ausbildung, von 15 bis höchstens 25 Jahre. Sie beträgt 268 Franken pro Monat (Stand 2026).
Familien werden auch über die Steuern entlastet. Für jedes Kind darf man einen Betrag vom Einkommen abziehen. Auch Kosten für die Kinderbetreuung kann man abziehen. So zahlen Familien weniger Steuern. Wer wenig verdient, kann zudem eine Verbilligung der Krankenkassenprämien bekommen. Gratis Zugfahrten oder billigere Lebensmittel für Familien gibt es dagegen nicht.
Wichtige Begriffe
- Familienzulagen
- Monatliche Beiträge für Kinder, als Kinderzulage oder Ausbildungszulage.
- Kinderzulage
- Monatliche Zulage für Kinder bis 16 Jahre.
- Steuerabzug
- Betrag, den man vom steuerbaren Einkommen abziehen darf, zum Beispiel für Kinder.
Fragen zu diesem Thema
- Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende mit Kindern haben Anspruch auf …Richtige Antwort: C, Familienzulage.
- Welche staatliche Unterstützung bekommen alle Familien in der Schweiz?Richtige Antwort: D, Kinderzulagen
- Wie unterstützt der Staat in der Schweiz die Familien?Richtige Antwort: D, mit Steuerabzügen