Leben in der Schweiz · Ehe, Familie und Wohnen
Heirat, Scheidung, Familienname
Thema
Heiraten dürfen zwei Personen, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Urteilsfähig heisst: Man versteht, was man tut. Sie dürfen nicht schon verheiratet sein. Sie dürfen auch nicht eng verwandt sein, also nicht Eltern und Kind oder Geschwister. Seit 2022 dürfen auch zwei Frauen oder zwei Männer heiraten. Einkommen, Wohnort oder die Zustimmung der Eltern spielen keine Rolle.
Vor der Heirat meldet das Paar gemeinsam beim Zivilstandsamt seinen Heiratswillen an. Das Amt prüft die Voraussetzungen. Das heisst Vorbereitungsverfahren. Danach findet die zivile Trauung statt. Eine kirchliche Hochzeit ist freiwillig und darf erst nach der zivilen Trauung stattfinden. Die Trauung findet in der Regel im Trauungslokal des Zivilstandsamts statt.
Beim Namen gilt: Jede Person kann ihren Namen behalten. Oder das Paar wählt einen der Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen. Ohne gemeinsamen Namen entscheiden die Eltern bei der Heirat, welchen Namen die Kinder bekommen. Eine Scheidung können die Frau, der Mann oder beide zusammen beantragen.
Wichtige Begriffe
- Zivilstandsamt
- Amt, das Geburten, Heiraten und Todesfälle beurkundet und Trauungen durchführt.
- Urteilsfähig
- Fähig zu verstehen, was man tut, und danach zu handeln.
- Ledigname
- Der Name, den man vor der ersten Heirat hatte.
Fragen zu diesem Thema
- Unter welchen Voraussetzungen darf man in der Schweiz heiraten?Richtige Antwort: B, Man muss 18 Jahre alt und urteilsfähig sein.
- Wer kann einen Antrag auf Scheidung stellen?Richtige Antwort: C, die Ehefrau oder der Ehemann oder beide zusammen
- Wer muss beim Zivilstandsamt den Heiratswillen anmelden?Richtige Antwort: C, Das verlobte Paar gemeinsam
- Was ist eine Voraussetzung für eine Eheschliessung in der Schweiz?Richtige Antwort: D, Die Partner dürfen nicht eng verwandt sein.
- Welchen Nachnamen bekommt ein Kind von verheirateten Eltern?Richtige Antwort: D, muss von den Eltern ohne gemeinsamen Familiennamen bei der Heirat entschieden werden