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Leben in der Schweiz · Ehe, Familie und Wohnen

Erziehung und Fristenlösung

Thema

Die Erziehung der Kinder ist vor allem Aufgabe der Eltern. Sie sorgen für Pflege, Bildung und Schutz. Schule und Staat unterstützen die Eltern, ersetzen sie aber nicht. Nur wenn das Wohl eines Kindes in Gefahr ist, greift eine Behörde ein, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Seit 2002 gilt beim Schwangerschaftsabbruch die Fristenlösung. Das Volk hat sie am 2. Juni 2002 angenommen. In den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft entscheidet die Frau selbst, ob sie das Kind behalten will. Sie muss den Abbruch schriftlich verlangen und eine Notlage geltend machen. Eine Ärztin oder ein Arzt berät sie vorher. Die Zustimmung des Ehemanns braucht es nicht.

Eselsbrücke: Fristenlösung: Die Frist ist 12 Wochen.

Wichtige Begriffe

Fristenlösung
Regel, nach der ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen straflos ist.
KESB
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde: Sie schützt Kinder, wenn ihr Wohl gefährdet ist.

Fragen zu diesem Thema

  1. In der Schweiz sind seit 2002 Abtreibungen mit der Fristenlösung geregelt. Was bedeutet das?Richtige Antwort: A, Eine Frau darf bis zur 12. Woche der Schwangerschaft frei entscheiden, ob sie das Kind behalten will.
  2. Die Erziehung der Kinder ist vor allem Aufgabe …Richtige Antwort: C, der Eltern.

Quellen