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Leben in der Schweiz · Ehe, Familie und Wohnen

Mieten

Thema

Die meisten Menschen in der Schweiz wohnen zur Miete. Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Darin stehen zum Beispiel der Mietzins, die Nebenkosten, die Kündigungsfristen und die Hausordnung. Wie man die Wohnung einrichtet oder was man kocht, bestimmt der Vertrag nicht.

Die Wohnung ist privat. Der Vermieter darf sie aber betreten, wenn er einen guten Grund hat. Beispiele sind Reparaturen, eine Besichtigung für neue Mieter oder ein Verkauf. Er muss den Besuch rechtzeitig vorher ankündigen. Der Mieter muss ihn dann hineinlassen. Andere Personen, etwa der Arbeitgeber oder die Pöstlerin, haben dieses Recht nicht.

Bei Problemen mit dem Vermieter hilft der Mieterinnen- und Mieterverband. Er ist eine Interessensvertretung: Er berät seine Mitglieder und setzt sich politisch für Mieter ein. Bei Streit kann man sich an die Schlichtungsbehörde für Mietsachen wenden. Sie ist kostenlos und gehört nicht zum Verband.

Wichtige Begriffe

Mietvertrag
Vertrag über das Mieten einer Wohnung mit den Rechten und Pflichten beider Seiten.
Mieterinnen- und Mieterverband
Verein, der die Interessen der Mieterinnen und Mieter vertritt.
Schlichtungsbehörde
Staatliche Stelle, die bei Streit zwischen Mieter und Vermieter vermittelt.

Fragen zu diesem Thema

  1. Was regelt der Mietvertrag für eine Wohnung?Richtige Antwort: B, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner
  2. Wen muss man auf begründetes Verlangen in die eigene Wohnung lassen?Richtige Antwort: B, die Vermieterin oder den Vermieter
  3. Was ist der Mieterinnen- und Mieterverband?Richtige Antwort: C, eine Interessensvertretung der Mieterinnen und Mieter

Quellen