Swiss Passport

Frage 187 von 350 · Ehe, Familie und Wohnen

Wen muss man auf begründetes Verlangen in die eigene Wohnung lassen?

Richtige Antwort: B

  1. Adie Pöstlerin oder den Pöstler
  2. Bdie Vermieterin oder den Vermieter
  3. CPersonen, die für ein öffentliches Amt in der Gemeinde kandidieren
  4. Ddie Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber

Warum

Der Vermieter darf die Wohnung aus gutem Grund betreten, etwa für Reparaturen oder Besichtigungen. Er muss sich vorher anmelden.

Häufige Fehler

A: die Pöstlerin oder den Pöstler
Die Pöstlerin bringt die Post zur Tür. In die Wohnung muss man sie nicht lassen.
D: die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat kein Recht, in die private Wohnung zu kommen.

Thema

Mieten

Die meisten Menschen in der Schweiz wohnen zur Miete. Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Darin stehen zum Beispiel der Mietzins, die Nebenkosten, die Kündigungsfristen und die Hausordnung. Wie man die Wohnung einrichtet oder was man kocht, bestimmt der Vertrag nicht.

Leben in der Schweiz · Ehe, Familie und Wohnen

Quellen

Offizielle Frage des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.