Swiss Passport

Frage 172 von 350 · Arbeit

Was kann man tun, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ohne Grund zu wenig Lohn ausbezahlt?

Richtige Antwort: C

  1. AEs gibt keine rechtlichen Möglichkeiten.
  2. BMan kann bis zum Vertragsende nicht mehr zur Arbeit gehen.
  3. CMan kann an das Arbeitsgericht gelangen.
  4. DMan kann Anzeige bei der Polizei machen.

Warum

Zu wenig Lohn ist ein Streit aus dem Arbeitsvertrag. Man kann den Lohn beim Arbeitsgericht einfordern.

Häufige Fehler

D: Man kann Anzeige bei der Polizei machen.
Zu wenig Lohn ist in der Regel keine Straftat. Zuständig ist das Arbeitsgericht, nicht die Polizei.
B: Man kann bis zum Vertragsende nicht mehr zur Arbeit gehen.
Einfach nicht mehr zur Arbeit gehen ist riskant, weil man damit selbst den Vertrag verletzen kann. Der richtige Weg ist das Arbeitsgericht.

Thema

Streit am Arbeitsplatz

Manchmal gibt es Streit am Arbeitsplatz. Zum Beispiel zahlt der Arbeitgeber zu wenig Lohn, oder er kündigt ohne Grund. Zuerst sollte man mit dem Arbeitgeber reden und die Einwände schriftlich mitteilen. Hilft das nicht, gibt es rechtliche Wege. Man muss so einen Streit nicht einfach hinnehmen.

Leben in der Schweiz · Arbeit

Quellen

Offizielle Frage des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.