Leben in der Schweiz · Arbeit
Streit am Arbeitsplatz
Thema
Manchmal gibt es Streit am Arbeitsplatz. Zum Beispiel zahlt der Arbeitgeber zu wenig Lohn, oder er kündigt ohne Grund. Zuerst sollte man mit dem Arbeitgeber reden und die Einwände schriftlich mitteilen. Hilft das nicht, gibt es rechtliche Wege. Man muss so einen Streit nicht einfach hinnehmen.
Für Fragen zum Arbeitsrecht kann man sich an eine Gewerkschaft wenden, wenn man Mitglied ist. Auch Anwältinnen und Anwälte sowie Rechtsberatungsstellen helfen. Für Streit aus dem Arbeitsvertrag ist das Arbeitsgericht zuständig. Vorher gibt es meist einen Schlichtungsversuch. Bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken kostet das Verfahren keine Gerichtsgebühren.
Die Polizei ist für Arbeitsstreit nicht zuständig. Lohn und Kündigung sind Fragen des Zivilrechts, also Streit zwischen Privaten. Auch private Probleme, zum Beispiel mit den Nachbarn oder mit Steuern, gehören nicht vor das Arbeitsgericht. Wichtig ist auch: Einfach nicht mehr zur Arbeit gehen ist riskant. Man kann damit selbst den Vertrag verletzen. Besser holt man sich zuerst Rat, zum Beispiel bei einer Gewerkschaft.
Wichtige Begriffe
- Arbeitsgericht
- Gericht für Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis.
- Gewerkschaft
- Organisation, die die Interessen der Arbeitnehmenden vertritt und ihre Mitglieder berät.
Fragen zu diesem Thema
- Für welchen Streitfall ist das Arbeitsgericht zuständig?Richtige Antwort: B, Wenn Arbeitnehmenden ohne Grund gekündigt wird
- An wen können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei arbeitsrechtlichen Fragen wenden?Richtige Antwort: A, an Anwälte, Gewerkschaften und Arbeitsgerichte
- Was kann man tun, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ohne Grund zu wenig Lohn ausbezahlt?Richtige Antwort: C, Man kann an das Arbeitsgericht gelangen.