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Kanton und Gemeinde Zürich · Ämter, Schule und Soziales

Volksschule im Kanton Zürich

Thema

Für die öffentliche Schule sind in der Schweiz vor allem die Kantone und die Gemeinden verantwortlich, nicht der Bund. Die obligatorische Schule heisst Volksschule. Sie ist gratis. Der Kanton legt die Regeln und den Lehrplan fest. Die Gemeinden organisieren und bezahlen die Schulen vor Ort, zusammen mit dem Kanton.

Im Kanton Zürich beginnt die Schulpflicht mit dem Kindergarten. Der Kindergarten dauert 2 Jahre und ist obligatorisch. Kinder, die bis Ende Juli 4 Jahre alt werden, beginnen im August mit dem Kindergarten. Danach folgen 6 Jahre Primarschule und 3 Jahre Sekundarschule. Die Schulpflicht dauert also 11 Jahre. Die Spielgruppe vor dem Kindergarten ist freiwillig.

Jede Schule hat eine Schulleitung. Sie leitet die Schule im Alltag: Sie führt die Lehrpersonen, organisiert den Unterricht und ist Ansprechpartnerin für die Eltern. Die Schulpflege ist die politische Behörde der Gemeinde, die die Schulen beaufsichtigt. Das Schulsekretariat hilft bei der Verwaltung. Im Kanton organisiert das Volksschulamt die Schulen und sorgt für gleiche Regeln.

Eselsbrücke: 2 + 6 + 3 = 11: Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule.

Wichtige Begriffe

Volksschule
Die obligatorische öffentliche Schule: Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule.
Schulleitung
Die Leitung einer Schule, die Personal und Unterricht im Alltag organisiert.
Schulpflicht
Alle Kinder müssen die Schule besuchen; im Kanton Zürich 11 Jahre, ab dem Kindergarten.

Fragen zu diesem Thema

  1. Wer ist in der Schweiz in erster Linie für die Volksschule verantwortlich?Richtige Antwort: B, die Kantone und Gemeinden
  2. Wann beginnt die obligatorische Schulzeit im Kanton Zürich?Richtige Antwort: A, Kindergarten
  3. Wer ist zuständig für die Finanzierung und Organisation der Primarschule?Richtige Antwort: B, der Kanton mit den Gemeinden
  4. Wer leitet die Volksschulen in den Zürcher Gemeinden?Richtige Antwort: B, die Schulleitung

Quellen