So funktioniert der Staat · Gewaltenteilung
Gerichte und Polizei
Thema
Richterinnen und Richter arbeiten an Gerichten. Ihre Aufgabe ist es, Urteile zu fällen. Sie entscheiden, ob jemand gegen ein Gesetz verstossen hat und welche Strafe er bekommt. Sie entscheiden auch Streit zwischen Personen oder mit Behörden. Die Angeklagten verteidigen sie nicht; das macht eine Anwältin oder ein Anwalt. Gesetze schreiben sie auch nicht; das macht das Parlament.
Die Polizei sorgt für Sicherheit und Ordnung. Sie verfolgt Rechtsverletzungen: Sie ermittelt bei Straftaten und sucht die Täter. Verhaften darf grundsätzlich nur die Polizei. Eine Bürgerwehr oder eine Gemeindebehörde darf das nicht. Private dürfen einen Täter nur im Notfall kurz festhalten, bis die Polizei kommt. Die Polizei fällt aber keine Urteile. Das Urteil spricht immer ein Gericht. So bleiben Polizei und Gerichte getrennt.
Das Bundesgericht in Lausanne ist das oberste Gericht der Schweiz. Seine Richterinnen und Richter werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt, also von Nationalrat und Ständerat gemeinsam. Es gibt keine normale Bewerbung mit Vorstellungsgespräch als Einstellung. Der Bundesrat setzt keine Richter ein und die Kantone schicken keine eigenen Vertreter.
Eselsbrücke: Die Polizei fängt, das Gericht urteilt.
Wichtige Begriffe
- Gerichtsurteil
- Der Entscheid eines Gerichts in einem Straf- oder Streitfall.
- Bundesgericht
- Das oberste Gericht der Schweiz mit Sitz in Lausanne.
- Rechtsverletzung
- Ein Verstoss gegen ein Gesetz.
- Verhaftung
- Die Polizei nimmt eine verdächtige Person fest.
Fragen zu diesem Thema
- Was ist die Aufgabe der Richterinnen und Richter?Richtige Antwort: B, Sie fällen Gerichtsurteile.
- Was ist eine Aufgabe der Polizei?Richtige Antwort: B, Sie verfolgt Rechtsverletzungen.
- Wer darf Kriminelle verhaften?Richtige Antwort: C, die Polizei
- Wie werden Richterinnen und Richter am Bundesgericht ernannt?Richtige Antwort: C, Durch Wahl des Bundesparlaments.