Swiss Passport

Frage 82 von 350 · Grundrechte

Jemand bekommt wegen seiner Hautfarbe oder seinem Geschlecht eine Arbeitsstelle nicht. Welches Grundrecht wird damit verletzt?

Richtige Antwort: C

  1. Adas Recht auf freie Meinungsäusserung
  2. Bdie Niederlassungsfreiheit
  3. Cdas Recht auf rechtsgleiche Behandlung (Diskriminierungsverbot)
  4. Ddas Recht auf Bildung

Warum

Wer wegen Hautfarbe oder Geschlecht benachteiligt wird, wird diskriminiert. Das verbietet die Bundesverfassung.

Häufige Fehler

A: das Recht auf freie Meinungsäusserung
Die Meinungsfreiheit schützt das Recht, seine Meinung zu sagen. Hier geht es um ungleiche Behandlung.
B: die Niederlassungsfreiheit
Die Niederlassungsfreiheit bedeutet, dass Schweizer überall in der Schweiz wohnen dürfen. Das passt nicht zu diesem Fall.

Thema

Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot

Rechtsgleichheit heisst: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Für alle gelten die gleichen Regeln, egal ob reich oder arm, Schweizerin oder Ausländer. Das heisst aber nicht, dass alle gleich viel verdienen oder gleich lange Ferien haben. Auch die Kantone dürfen unterschiedliche Gesetze haben.

Mitbestimmen: Rechte und Pflichten · Grundrechte

Quellen

Offizielle Frage des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.