Frage 82 von 350 · Grundrechte
Jemand bekommt wegen seiner Hautfarbe oder seinem Geschlecht eine Arbeitsstelle nicht. Welches Grundrecht wird damit verletzt?
Richtige Antwort: C
Warum
Wer wegen Hautfarbe oder Geschlecht benachteiligt wird, wird diskriminiert. Das verbietet die Bundesverfassung.
Häufige Fehler
- A: das Recht auf freie Meinungsäusserung
- Die Meinungsfreiheit schützt das Recht, seine Meinung zu sagen. Hier geht es um ungleiche Behandlung.
- B: die Niederlassungsfreiheit
- Die Niederlassungsfreiheit bedeutet, dass Schweizer überall in der Schweiz wohnen dürfen. Das passt nicht zu diesem Fall.
Thema
Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot
Rechtsgleichheit heisst: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Für alle gelten die gleichen Regeln, egal ob reich oder arm, Schweizerin oder Ausländer. Das heisst aber nicht, dass alle gleich viel verdienen oder gleich lange Ferien haben. Auch die Kantone dürfen unterschiedliche Gesetze haben.
Mitbestimmen: Rechte und Pflichten · Grundrechte
Quellen
Offizielle Frage des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.