Mitbestimmen: Rechte und Pflichten · Grundrechte
Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot
Thema
Rechtsgleichheit heisst: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Für alle gelten die gleichen Regeln, egal ob reich oder arm, Schweizerin oder Ausländer. Das heisst aber nicht, dass alle gleich viel verdienen oder gleich lange Ferien haben. Auch die Kantone dürfen unterschiedliche Gesetze haben.
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Sie haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten, in der Familie, bei der Arbeit und in der Politik. Für gleichwertige Arbeit haben sie Anspruch auf gleichen Lohn. Kochen oder Kinder erziehen ist nicht Sache nur eines Geschlechts. Eine feste Quote für politische Gremien gibt es aber nicht.
Das Diskriminierungsverbot schützt vor Benachteiligung. Niemand darf schlechter behandelt werden wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache, Religion, Behinderung oder Lebensform. Wer zum Beispiel wegen der Hautfarbe keine Stelle bekommt oder nicht ins Schwimmbad darf, wird diskriminiert. Das Diskriminierungsverbot gehört zur Rechtsgleichheit und steht ebenfalls in der Bundesverfassung.
Wichtige Begriffe
- Rechtsgleichheit
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Gleichberechtigung
- Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.
- Diskriminierung
- Jemand wird wegen eines Merkmals wie Hautfarbe oder Geschlecht schlechter behandelt.
- Diskriminierungsverbot
- Das Grundrecht, das solche Benachteiligung verbietet.
Fragen zu diesem Thema
- Was bedeutet Rechtsgleichheit?Richtige Antwort: C, Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Frauen und Männer sind laut Verfassung und Gesetz in der Schweiz gleichberechtigt. Was heisst das?Richtige Antwort: B, Frauen und Männer haben grundsätzlich die gleichen Rechte.
- Jemand bekommt wegen seiner Hautfarbe oder seinem Geschlecht eine Arbeitsstelle nicht. Welches Grundrecht wird damit verletzt?Richtige Antwort: C, das Recht auf rechtsgleiche Behandlung (Diskriminierungsverbot)
- Zwei Jugendliche werden wegen ihrer dunklen Hautfarbe nicht ins Schwimmbad hineingelassen. Gegen welches Grundrecht verstösst das?Richtige Antwort: B, gegen das Diskriminierungsverbot