Swiss Passport

Frage 98 von 350 · Gesetze und Verbote

Dürfen Schweizer Bürgerinnen und Bürger an andere Länder ausgeliefert werden?

Richtige Antwort: D

  1. ANein. Dies ist unter keinen Umständen erlaubt.
  2. BJa, aber nur an Länder welche demokratisch organisiert sind.
  3. CJa, aber nur wenn die Straftat auch in der Schweiz strafbar ist.
  4. DGrundsätzlich nicht. Ausgenommen für Prozesse vor internationalen Gerichten.

Warum

Die Bundesverfassung schützt Schweizer davor, gegen ihren Willen an einen anderen Staat ausgeliefert zu werden. Internationale Strafgerichte sind aber kein fremder Staat, an sie kann die Schweiz eigene Bürger übergeben.

Häufige Fehler

A: Nein. Dies ist unter keinen Umständen erlaubt.
Ganz ausgeschlossen ist es nicht. Für internationale Gerichte gibt es eine Ausnahme.
B: Ja, aber nur an Länder welche demokratisch organisiert sind.
Auch an demokratische Staaten liefert die Schweiz eigene Bürger nicht gegen ihren Willen aus.
C: Ja, aber nur wenn die Straftat auch in der Schweiz strafbar ist.
Dass die Tat auch in der Schweiz strafbar ist, ist bei Ausländern nur eine von mehreren Bedingungen. Schweizer schützt die Verfassung stärker.

Thema

Was verboten ist und was geschützt wird

Die Bundesverfassung schützt die Würde und das Leben jedes Menschen. Deshalb sind Folter und jede grausame oder unmenschliche Behandlung verboten. Auch die Todesstrafe ist verboten. Erlaubt sind andere Strafen, zum Beispiel eine Geldstrafe, Gefängnis oder gemeinnützige Arbeit. Die Polizei darf niemanden zu einer Gefängnisstrafe verurteilen. Wer mit einer Strafe nicht einverstanden ist, kann ein Gericht entscheiden lassen.

Mitbestimmen: Rechte und Pflichten · Gesetze und Verbote

Quellen

Offizielle Frage des Kantons Zürich (Gemeindeamt, Stand Mai 2025). Erklärung: Swiss Passport.