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Geschichte der Schweiz · Frauenrechte

Frauenstimmrecht und Gleichberechtigung

Thema

In der Schweiz durften Frauen lange nicht wählen und abstimmen. Weil nur Männer abstimmen durften, mussten die Männer darüber entscheiden. 1959 sagten sie noch Nein. Am 7. Februar 1971 sagten sie Ja, mit 66 Prozent. Seither haben Schweizer Frauen auf Bundesebene das Stimm- und Wahlrecht. Viele andere Länder in Europa hatten es schon Jahrzehnte früher.

In einigen Kantonen dauerte es noch länger. Der letzte Kanton war Appenzell Innerrhoden. Dort musste 1990 das Bundesgericht das Frauenstimmrecht durchsetzen. Am 14. Juni 1981 nahm das Volk einen neuen Artikel in die Bundesverfassung auf: Mann und Frau sind gleichberechtigt. Der Artikel verlangt auch gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

1984 wählte das Parlament die erste Frau in den Bundesrat: Elisabeth Kopp (FDP) aus dem Kanton Zürich. Sie trat 1989 zurück. Später folgten weitere Bundesrätinnen, zum Beispiel Ruth Dreifuss (1993), Ruth Metzler (1999) und Micheline Calmy-Rey (2002). Ruth Dreifuss war 1999 die erste Bundespräsidentin. Heute sind Frauen in Bundesrat und Parlament selbstverständlich.

Eselsbrücke: 71, 81, 84: Stimmrecht, Gleichberechtigung, erste Bundesrätin.

Wichtige Begriffe

Frauenstimmrecht
Das Recht der Frauen, zu wählen und abzustimmen; auf Bundesebene seit 1971.
Gleichstellungsartikel
Verfassungsartikel von 1981: Mann und Frau sind gleichberechtigt.
Bundesrätin
Frau in der Landesregierung; die erste war Elisabeth Kopp (1984).

Fragen zu diesem Thema

  1. Wann haben Schweizer Frauen das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene bekommen?Richtige Antwort: B, 1971
  2. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Seit wann ist dieser Satz in der Verfassung?Richtige Antwort: A, seit 1981
  3. Seit wann dürfen Schweizer Bürgerinnen auf Bundesebene wählen und abstimmen?Richtige Antwort: D, seit 1971
  4. Wer war die erste Frau im Schweizer Bundesrat?Richtige Antwort: B, Elisabeth Kopp

Quellen