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Mitbestimmen: Rechte und Pflichten · Wählen und Abstimmen

Auslandschweizer

Thema

Mehr als 800'000 Schweizerinnen und Schweizer leben im Ausland. Man nennt sie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder die «Fünfte Schweiz». Sie behalten ihr Bürgerrecht und ihre politischen Rechte. Sie dürfen bei nationalen Abstimmungen und Wahlen mitmachen, auch wenn sie seit vielen Jahren nicht mehr in der Schweiz wohnen.

Dafür melden sie sich bei der Schweizer Vertretung im Wohnland an, also bei der Botschaft oder beim Konsulat. Dann werden sie ins Stimmregister einer Schweizer Gemeinde eingetragen. Die Abstimmungsunterlagen kommen per Post ins Ausland. Man füllt sie aus und schickt sie an die Gemeinde zurück. In einigen Kantonen ist auch E-Voting möglich, also elektronisches Abstimmen.

Niemand muss dafür in die Schweiz reisen. Auslandschweizer dürfen sich auch in ihrem Wohnland politisch engagieren, soweit das Recht dort es erlaubt. Ob sie auch bei Abstimmungen im Kanton mitmachen dürfen, entscheidet jeder Kanton selbst. Auch Volksinitiativen und Referenden dürfen Auslandschweizer unterschreiben.

Wichtige Begriffe

Auslandschweizer
Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland wohnen.
Fünfte Schweiz
Ein anderer Name für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
Stimmregister
Die Liste einer Gemeinde mit allen Personen, die dort abstimmen dürfen.

Fragen zu diesem Thema

  1. Welche politischen Rechte haben Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben?Richtige Antwort: C, Sie können an nationalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, ohne deswegen in die Schweiz reisen zu müssen.

Quellen