Mitbestimmen: Rechte und Pflichten · Initiative und Referendum
Volksmehr und Ständemehr
Thema
Bei manchen Abstimmungen reicht es nicht, wenn mehr als die Hälfte der Stimmenden Ja sagt. Es braucht zusätzlich die Mehrheit der Kantone. Das nennt man das doppelte Mehr: Volksmehr und Ständemehr.
Das Volksmehr zählt alle Stimmen in der ganzen Schweiz. Für das Ständemehr zählt man, wie jeder Kanton abgestimmt hat. Das Resultat im Kanton ist seine Standesstimme. Die 20 Kantone haben je eine ganze Stimme, die 6 früheren Halbkantone (zum Beispiel Basel-Stadt und Basel-Landschaft) je eine halbe. Das ergibt 23 Stimmen.
Das doppelte Mehr braucht es bei Volksinitiativen und bei allen Änderungen der Bundesverfassung. Fehlt eines der beiden Mehr, ist die Vorlage abgelehnt. Beim fakultativen Referendum gegen ein Gesetz reicht dagegen das Volksmehr. So können die bevölkerungsreichen Kantone die kleinen Kantone bei der Verfassung nicht einfach überstimmen.
Eselsbrücke: «Stände» ist ein altes Wort für Kantone. Deshalb heisst auch der Ständerat so.
Wichtige Begriffe
- Volksmehr
- Mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen in der ganzen Schweiz sagt Ja.
- Ständemehr
- Die Mehrheit der Kantone sagt Ja.
- doppeltes Mehr
- Volksmehr und Ständemehr zusammen, nötig bei Initiativen und Verfassungsänderungen.
Fragen zu diesem Thema
- Was bedeutet bei Abstimmungen «Ständemehr»?Richtige Antwort: B, Mehrheit der Kantone
- Wann ist eine Initiative auf Bundesebene angenommen?Richtige Antwort: C, Bei Volksmehr und Ständemehr