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Mitbestimmen: Rechte und Pflichten · Initiative und Referendum

Das Referendum: ein Gesetz stoppen

Thema

Das Parlament macht die Gesetze. Nationalrat und Ständerat beschliessen sie gemeinsam. Das Volk kann ein neues Gesetz aber stoppen. Das Werkzeug dafür heisst Referendum. Beim Referendum sagt das Volk Ja oder Nein zu einem Beschluss, den das Parlament schon gefasst hat.

Es gibt zwei Arten. Das fakultative Referendum ist freiwillig. Wer gegen ein neues Bundesgesetz ist, sammelt 50'000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen. Dann kommt es zur Volksabstimmung, und es reicht das Volksmehr. Auch acht Kantone zusammen können ein Referendum verlangen. Gibt es keine Unterschriften, tritt das Gesetz einfach in Kraft.

Das obligatorische Referendum kommt automatisch, ohne Unterschriften. Das gilt für jede Änderung der Bundesverfassung und für den Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen, zum Beispiel der EU oder der NATO. Hier braucht es das doppelte Mehr. Gegen Entscheide des Bundesrats, der Verwaltung oder der Gerichte gibt es kein Referendum.

Eselsbrücke: Referendum = reagieren: Man wehrt sich gegen etwas, das das Parlament schon beschlossen hat. 50'000 Unterschriften in 100 Tagen.

Wichtige Begriffe

Referendum
Das Volk stimmt über einen Beschluss des Parlaments ab und kann ihn so stoppen.
fakultatives Referendum
Freiwillig: 50'000 Unterschriften in 100 Tagen gegen ein neues Gesetz.
obligatorisches Referendum
Automatische Abstimmung, zum Beispiel bei jeder Änderung der Bundesverfassung.

Fragen zu diesem Thema

  1. Können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein neues Gesetz stoppen?Richtige Antwort: D, Ja - mit einem Referendum
  2. Gegen was kann man das Referendum ergreifen?Richtige Antwort: C, gegen Gesetzesvorlagen von Nationalrat und Ständerat

Quellen